admin | 2 de desembre de 2014
Die Europäische Union gab anhand der Richtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012 den 5. Dezember 2015 als Enddatum vor, damit die Unternehmen der Mitgliedstaaten unabhängige Energieaudits von qualifizierten bzw. akkreditierten Experten durchführen lassen.
Diese Richtlinie ist in allen Mitgliedstaaten verpflichtend zu erfüllen und die behördlichen Bußgelder aufgrund einer nicht zeit- und formgerechten Durchführung der Energieaudits können, unbeschadet sonstiger zivil- oder strafrechtlicher Haftbarkeiten, 300 € bis 100 000 € betragen
Weitere Informationen: Europäische Richtlinie über Energieaudits |
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