Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Der Verkauf und die Lieferung von elektrischen Geräten und Materialien (nachfolgend „Lieferungen“) von Circutor, S.A. (nachfolgend „der Verkäufer“) unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ausgenommen alle anders lautenden Vereinbarungen in vertraglicher Form und die zugehörigen Sonderbedingungen. Alle anderen Bedingungen, denen der Verkäufer nicht ausdrücklich zugestimmt hat, sind daher in jeder Hinsicht wirkungslos.
1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gelten in dem Moment als dem Käufer übermittelt, in dem ihm die Webseite mitgeteilt wird, auf der die Bedingungen einsehbar sind, bzw. er ein Angebot vom Verkäufer erhält, dem diese Bedingungen beigefügt sind. Alternativ gelten die Bedingungen als übermittelt, wenn der Käufer sie im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung zum Verkäufer vorher bereits erhalten hat. In jedem Fall gelten die Bedingungen bei Aufgabe einer Bestellung als vom Käufer in jeder Hinsicht akzeptiert.
2. Gegenstand und Umfang der Angebote
2.1 Sofern der Verkäufer kein besonderes Angebot macht, gelten die in der Preisliste des Verkäufers aufgeführten und zum Zeitpunkt der Bestellungsaufgabe gültigen Preise.
Hat der Verkäufer ein Angebot abgegeben, beziehen sich die Preise und Bedingungen dieses Angebots ausschließlich auf die Produkte (Spezifikationen und Mengen), die darin angegeben sind. Das Angebot besitzt eine Gültigkeit von einem Monat, es sei denn, es werden dazu anderslautende Angaben gemacht.
2.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen vornehmen zu können, insbesondere im Hinblick auf Format, Form, Farbe, Abmessungen oder Materialien der Produkte sowie Darstellungen, Beschreibungen oder Spezifikationen in Katalogen und Broschüren.
3. Kaufabschluss
Die Annahme eines Angebots des Verkäufers durch den Käufer hat in jedem Fall über einen Bestellschein zu erfolgen und unterliegt den in diesem Dokument beschriebenen Bedingungen.
4. Formeller Abschluss von Bestellungen und Lieferumfang
4.1 Der Lieferumfang muss in der Bestellung des Käufers klar angegeben werden. Die Bestellung wird erst mit der Bestellbestätigung des Verkäufers wirksam. Erhält der Käufer keine Mitteilung vom Verkäufer über eine Bestätigung oder Ablehnung der Bestellung, impliziert dies nicht, dass die Bestellung angenommen wurde.
4.2 Die Lieferung umfasst lediglich die Geräte und Materialien, die Gegenstand der Bestellung sind, ausgenommen solche Fälle, in denen in der vom Verkäufer angenommenen Bestellung des Käufers ausdrücklich bestimmte zusätzliche Unterlagen, Berichte, Unterstützungs- oder Dienstleistungen eingeschlossen sind.
5. Preise.
5.1 Die Preise verstehen sich Netto ohne Umsatzsteuer oder andere Steuern, Gebühren oder Abgaben, die nachträglich in der Rechnung zu den entsprechenden Sätzen fällig werden. Soweit in der vom Verkäufer angenommenen Bestellung nicht anderes angegeben, ist im Preis für die Lieferung die Standardverpackung des Verkäufers eingeschlossen, nicht jedoch andere Verpackungsarten, und [die Waren] befinden sich im Werk des Verkäufers.
5.2 Die Produkte, die Gegenstand der Bestellung sind, werden auf Kosten und Risiko des Käufers versandt. Erfolgt der Versand durch den Verkäufer, erfolgt er unfrei. Der Verkäufer kann Vereinbarungen oder Bedingungen festsetzen bzw. Vorschläge machen, wie der Transport und die Versicherung der Lieferung zu erfolgen hat. In diesen Fällen behält sich der Verkäufer das Recht vor, Transportmittel, -unternehmen und -versicherung auszuwählen.
5.3 Die im Angebot enthaltenen Preise verstehen sich für die darin angegebenen Zahlungsbedingungen. Ändern sich diese Zahlungsbedingungen, müssen die Angebotspreise überprüft werden.
5.4 Die Preise können zu jeder Zeit geändert werden. In diesem Fall wird darüber fünfzehn Tage im Voraus Mitteilung gemacht.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 In der Bestellung des Käufers sind die Zahlungsbedingungen für die Lieferung eingeschlossen. Außerdem können ggf. vorab im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer festgelegte Zahlungsbedingungen angewendet werden. Diese Zahlungsbedingungen entsprechen dabei den Bestimmungen des Gesetzes 15/2010, vom 5. Juli 2010, zur Änderung des Gesetzes 3/2004, vom 29. Dezember 2004, zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, wobei die darin festgeschriebenen, maximal zulässigen Fristen nicht überschritten werden. In jedem Fall bewegen sich die Zahlungsbedingungen stets im geltenden Rechtsrahmen.
6.2 Die Zahlung erfolgt zu den vereinbarten Bedingungen auf das Bankkonto des Verkäufers oder über ein anderes vereinbartes Verfahren. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug, wie nicht vereinbarte Einbehaltungen, Skonto, Kosten, Steuern, Gebühren oder andere Abzüge.
6.3 Bei Zahlungsverzug seitens des Käufers zahlt dieser dem Verkäufer unaufgefordert und ab dem Datum der Fälligkeit der Zahlung die Verzugszinsen für die verspätete Zahlung, die entsprechend den Bestimmungen aus Artikel 7 des Gesetzes 3/2004, vom 29. Dezember 2004, berechnet werden. Die Zahlung dieser Zinsen befreit den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die übrigen Zahlungen zu den vereinbarten Bedingungen leisten zu müssen.
6.4 Sollte der Käufer im Hinblick auf die vereinbarten Zahlungen in Verzug geraten, kann der Verkäufer wahlweise den Versand der Lieferungen oder die Erbringung der zugehörigen Dienstleistungen vorläufig oder endgültig aussetzen, unbeschadet seines Rechts, vom Käufer die ausstehenden Zahlungen und ggf. zusätzliche Entschädigungen für die Aussetzung der Lieferungen oder die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zu fordern.
6.5 Die Nichtzahlung einer Rate zum Fälligkeitsdatum führt automatisch zur Fälligkeit und Forderbarkeit aller vom säumigen Käufer geschuldeten Beträge, unabhängig davon, auf welche Weise die Zahlung hätte erfolgen müssen (Wechsel, Schuldscheine u.a.). Außerdem behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Erfüllung seiner eigenen Pflichten bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Beträge auszusetzen und eine Entschädigung für die in Artikel 8 des Gesetzes 3/2004, vom 29. Dezember 2004, vorgesehenen Kosten zu fordern.
6.6 Die Geräte und Materialien, die Gegenstand der Bestellung sind, werden dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen seitens des Käufers geliefert. Dabei ist letzterer dazu verpflichtet, mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten und all diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig oder zweckdienlich sind und die der Verkäufer vorschlägt, um sein Eigentum an jenen Geräten und Materialien zu wahren.
6.7 In Fällen, in denen sich Fälligkeitszeiträume mit Urlaubszeiten überschneiden, akzeptiert der Verkäufer weder Zahlungsverzögerungen, Zahlungsaufschübe noch Rundschreiben, die versendet werden, um diese Zeiträume umgehen. Außerdem wird im Rahmen der Bestellbedingungen kein ähnlicher, vom Käufer spezifizierter Inhalt akzeptiert.
7. Lieferfristen und -bedingungen
7.1 Die Lieferfrist versteht sich für das in der Position angegebene Material und die in der angenommenen Bestellung angegebenen Bedingungen. Wird der Lieferort in der Bestellung nicht näher angegeben, ist der Ort der Lieferung das Werk oder Lager des Verkäufers. Damit die Lieferfrist für den Verkäufer bindend wird, hat der Verkäufer den gegebenenfalls bestehenden Zahlungsplan streng einzuhalten.
7.2 Die Fristen unterliegen der Verfügbarkeit von Geräten und Materialien sowie anderen Gegebenheiten, die ggf. zum Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer den Festauftrag vom Käufer erhält, Einfluss haben können. Mit jeder nachträglichen Erweiterung oder Änderung der Bestellung wird daraus eine Neubestellung, bei der erneut alle Prozesse durchlaufen werden müssen und eine Überprüfung der Bedingungen und Fristen erfolgen muss.
8. Erhalt
8.1 Nach Erhalt der Lieferung prüft der Käufer den Inhalt derselben innerhalb einer Frist von maximal 15 Tagen ab Erhalt, um sie auf eventuelle Mängel oder Fehler, die ggf. dem Verkäufer zuzuschreiben sind, zu prüfen. Er unterrichtet den Verkäufer unverzüglich und schriftlich, sollten Mängel oder Fehler aufgetreten sein.
8.2 Hat der Verkäufer nach Ablauf von 15 Tagen nach Erhalt der Lieferung durch den Käufer keine schriftliche Mitteilung über etwaige Mängel oder Fehler erhalten, gilt die Lieferung als abgenommen.
9. Die Materialrückgabe Reklamationen
9.1 Sind die Gründe für eine Materialrücksendung nicht dem Verkäufer zuzurechnen, gelten stets die Bestimmungen der nachstehenden Punkte aus dem 9. Absatz.
9.2 Von Verkäufer und Käufer muss zuvor eine Vereinbarung über die Rückgabe von Material getroffen worden sein. Das Vorliegen einer solchen Vereinbarung wird durch das entsprechende „Return Authorization“-Dokument (RMA) nachgewiesen; dieses wird nach dem vom Verkäufer festgelegten Verfahren ausgestellt.
9.3 Dem Käufer steht ab dem Kauf und Erhalt von Material eine einmonatige Frist für das Anfordern einer Rücksendegenehmigung zur Verfügung.
9.4 Falls der Käufer Material von Circutor auf Lager hält, muss zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eine Lagervereinbarung abgeschlossen werden. In ihr wird die maximale Frist ab dem Kauf für die Akzeptanz einer Rückgabe eindeutig festgelegt. Die Frist darf keinesfalls neun Monate überschreiten. Liegt keine derartige Vereinbarung vor, beträgt die Frist einen Monat.
9.5 Der Käufer stellt dem Verkäufer die geforderten Auskünfte über das zurückgegebene Material, dessen Erwerb und den Grund der Rückgabe zur Verfügung.
9.6 Der Käufer akzeptiert seine Beteiligung an den Prüf- und Bearbeitungskosten des zurückgegebenen Materials. Sie betragen mindestens 15% des zu entrichtenden Betrages. Nach Eingang des zurückgesandten Materials bei Circutor prüft der Verkäufer dessen Zustand und teilt dem Käufer den endgültigen Wertverlust in Prozent sowie alle anderen, die Rückgabe betreffenden Bedingungen mit. Die Rücksendung gilt erst dann als genehmigt, wenn die endgültigen Bedingungen vom Käufer akzeptiert wurden.
9.7 Rücksendungen erfolgen immer mit den vom Käufer bezahlten Versandkosten.
9.8 Vom Verkäufer werden keine Materialrücksendungen angenommen, wenn das Material veraltet oder eingestellt, aus dem Katalog genommen, benutzt oder eingebaut wurde oder wenn es demontiert oder anderen Veränderungen unterzogen wurde, die eine Garantievergabe für die normale Nutzung des Materials ausschließen.
9.9 Der Verkäufer akzeptiert keine Rücksendungen von Material, das speziell für den Käufer entworfen oder hergestellt wurde.
9.10 Rücksendungen oder Kostenerstattungen von Material, das nicht direkt vom Verkäufer gekauft wurde, werden weder angenommen noch getätigt. Zur Absicherung dieser Klausel ist der Käufer verpflichtet, die entsprechenden Verkaufsinformationen auf der Rechnung anzugeben. Die Rückverfolgbarkeit des Materials wird vom Käufer anhand der Rechnung festgelegt.
9.11 Alle Rücksendungen, deren Gründe dem Verkäufer zuzurechnen sind, werden im entsprechend geltenden Rechtsrahmen vorgenommen. Der Käufer ist gemäß dem festgelegten Verfahren zur Mitteilung des Vorfalls an den Verkäufer verpflichtet. Dazu gehört auch der Erhalt einer entsprechenden „Rücksendegenehmigung“ (RMA), damit eine schnelle und effiziente Lösung gewährleistet werden kann.
10. Gewährleistung
10.1 Der Verkäufer leistet für die gelieferten Produkte im Hinblick auf Material-, Herstellungs- oder Montagefehler eine Gewähr von zwei Jahren, ab dem Datum des Erhalts, unabhängig davon, ob der Erhalt ausdrücklich (Bestehen bei Erhalt der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Prüfungen und schriftliche Mitteilung der Abnahme der Lieferung) oder stillschweigend (wenn 15 Tage nach Lieferung an den Käufer keine schriftliche Mitteilung über das Nichteinverständnis mit der Lieferung beim Verkäufer eingegangen ist) erfolgt, bzw. 18 Monate ab dem Datum, an dem mitgeteilt wird, dass die Lieferung versandbereit ist, je nachdem, welcher Fall früher eintritt.
10.2 Die in Punkt 8.1 ausgedrückte Gewährleistung besteht in der Reparatur in den Werkstätten des Verkäufers bzw. der Ersatzlieferung von Elementen, die als mangelhaft anerkannt wurden, sei es aufgrund von Material-, Herstellungs- oder Montagefehlern.
10.3 Die Reparatur oder der Austausch eines fehlerhaften Elements der Lieferung hat keinen Einfluss auf den Gewährleistungszeitraum der Lieferung insgesamt, bei dem es sich um den in 8.1 genannten Zeitraum handelt. Der Gewährleistungszeitraum für das reparierte oder ersetzte Element beträgt jedoch zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Reparatur bzw. des Austausches.
10.4 Mängel oder Fehler aufgrund von gewöhnlichem Verschleiß durch Nutzung der Geräte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Außerdem sind Mängel und Fehler, die durch unsachgemäße Lagerung oder Wartung, Aufbewahrung, falsche oder fahrlässige Bedienung, missbräuchliche Verwendung, fehlerhafte Montage, Qualitätsschwankungen bei der Stromversorgung, Änderungen an der Lieferung ohne Genehmigung durch den Verkäufer und im Allgemeinen aus jedem, nicht dem Verkäufer zuzurechnendem Grund von der Gewährleistung ausgeschlossen, die außerdem damit erlischt.
11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Verkäufers, seiner Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und Zulieferer bezüglich Reklamationen, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen herleitet, geht nicht über den Grundpreis des Vertrags hinaus und schließt in keinem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn, Einnahmen-, Produktions- oder Nutzungsausfall, Kapitalkosten, Ausfallkosten, Verzögerungen und Reklamationen des Käufers, Verluste bei erwarteten Einsparungen oder andere besondere, direkte oder Folgeschäden mit ein.
Die Haftungsbeschränkung in vorliegender Bestimmung hat gegenüber jeder anderen Bestimmung jedes anderen vertraglichen Dokuments, die der vorliegenden Bestimmung widerspricht oder mit ihr unvereinbar ist, Vorrang, es sei denn, jene Bestimmung schränkt die Haftung des Verkäufers weiter ein.
12. Ausfuhrbeschränkungen
Der Käufer erkennt an, dass die vom Verkäufer gelieferten Produkte lokalen und internationalen Bestimmungen sowie Regelungen die Ausfuhrkontrolle betreffend unterliegen können und dass ohne die Ausfuhr- bzw. Wiederausfuhrgenehmigungen der zuständigen Behörden die Lieferungen weder verkauft, vermietet, überführt noch zu einem Zweck, bei dem es sich nicht um den vereinbarten handelt, verwendet werden dürfen. Der Käufer ist verantwortlich für die Erfüllung dieser Bestimmungen und Regelungen.
13. Anwendbares Recht Rechtsprechung und Zuständigkeit
Vorliegende Bedingungen richten sich nach den spanischen Gesetzen und sind dementsprechend auszulegen.
Die Parteien verzichten ausdrücklich auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen gegebenenfalls zustehen könnte, und unterwerfen sich der Rechtsprechung und Zuständigkeit der unteren und höheren Gerichte von Terrassa (Barcelona), Spanien.
14. Höhere Gewalt
14.1 Sieht sich der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt daran gehindert, seinen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nachzukommen, wird die Erfüllung der betroffenen vertraglichen Verpflichtung(en) ausgesetzt, ohne dass der Verkäufer dafür haftet.
14.2 Unter „Höhere Gewalt“ fällt jeder Grund oder Umstand, der sich der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers entzieht, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, Streiks von Lieferanten, Transport- und Dienstleistungsunternehmen, Lieferausfälle bei Dritten, Ausfälle bei Transportsystemen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Stürme, Unruhen, Streiks, Arbeitskämpfe, Arbeitsniederlegungen beim Personal des Verkäufers oder bei Subunternehmern, Sabotage, Maßnahmen, Unterlassungen oder Interventionen jeder Art der Regierung oder Behörden sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, die die geltende Gesetzgebung vorsieht und die die Geschäftstätigkeit des Verkäufers direkt oder indirekt betreffen.
14.3 Liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, teilt der Verkäufer dem Käufer dies so schnell wie möglich mit und gibt dabei den Grund sowie die voraussichtliche Dauer an. Ebenso teilt er mit, wenn die Ursache ausgeräumt ist und gibt die Zeit an, die die Erfüllung der aus diesem Grund ausgesetzten Verpflichtung(en) in Anspruch nehmen wird. Das Vorliegen höherer Gewalt räumt dem Verkäufer das Recht auf eine angemessene Lieferfristverlängerung ein.
15. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle Unterlagen, Daten, Materialien und Informationen, die die eine der anderen zukommen lässt, vertraulich, legen sie Dritten gegenüber nicht offen und verwenden sie zu keinem anderen Zweck als zur Erfüllung und Durchführung der Lieferung, es sei denn, die jeweils andere Partei hat dem schriftlich zugestimmt.
Vorstehendes stellt keinen Hinderungsgrund dafür dar, dass der Verkäufer den Namen des Käufers und die grundlegenden Daten der Lieferung als Teil seiner geschäftlichen Referenzen weitergibt.
16. Auflösung
16.1 Beide Parteien können den Bestellungsvertrag mittels schriftlicher Mitteilung an die jeweils andere Partei unmittelbar beenden, wenn die andere Partei grundlegend dagegen verstößt.
Ein grundlegender Verstoß gegen den Bestellungsvertrag besteht lediglich dann, wenn vorab eine schriftliche Mitteilung an die verstoßende Partei erfolgte und diese dem Verstoß nicht innerhalb der dreißig (30) auf die Mitteilung folgenden Tage Abhilfe geschaffen hat.
Ebenso stellen folgende Umstände einen Grund für die Auflösung dar:
-
- Auflösung und/oder Liquidation bzw. gerichtliches Vergleichsverfahren bei einer der Parteien, ausgenommen im Rahmen von Fusionen innerhalb des Konzerns, zu dem die jeweilige Partei gehört.
- Einstellung der Geschäftstätigkeit bei einer der Parteien.
- Das Fortbestehen eines Falls höherer Gewalt über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten, ab dem Zeitpunkt des Erhalts [der Bestellung] seitens einer der Parteien.
- Jeder andere in den Klauseln der vorliegenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführte Auflösungsgrund.